Inhalt-Einführung
Die Haussanierung
Energieeinsparung
Energiespargesetze
Gesundes Wohnen
Richtig isolieren
Risiko Elektrosmog?
Sanierungsausführung
Bau-INFO-Checkliste
Impressum/Hrsg.

 Nicht gewerblich + unabhängig - INFO-Überssichts: http://www.info-sd.de/ 

  

Energiespargesetze 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

(HA 3)

 

 Inhalt

Die EnEV empfielt auch über den Energieausweis (HA 3.1) - EnEV, Verordnungen, Gesetze und DIN (HA 3.2) - Nach(Ab)rüstpflicht für ältere Häuser (HA 3.3) - Änderung, An-, und Ausbau von Gebäuden (HA 3.4) - Preiswerte, gute und schnelle Einsparung (HA 3.5) - Das "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (3.6) - Später Geld sparen durch die Erneuerbaren (HA 3.7) -Wieviel kostet das Erneuern ungefähr? (HA 3.8)

 

Vorweg: Der Wärmedurchgang(skoeffizent) von innen nach außen heißt U-Wert (früher k-Wert) und berechnet sich aus der Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Baustoffs, wie z. B. 0,035 für Mineralwolle.

Siehe auch bei "Richtig isolieren": Baustoffe mit Wärmedämmung und Wasserdampfdurchgang (HA 4.2)

Je niedriger der U-Wert, desto höher die Wärmedämmung.

 

 

Die EnEV empfiehlt auch über den Energieausweis (HA 3.1)

Ein Hauptteil der EnEV, der Energieeinsparverordnung, fordert und empfiehlt über den Energieausweis eine Nachrüstung für ältere Wohngebäude. Neubauten müssen sowieso die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen. Für beheizte andere Gebäude soll die DIN 18599 angewandt werden. Hier als Auszug aus dem Energieausweis die Modernisierungsempfehlungen:

 

 

        Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis

        Gemäß § 20 Energieeinsparverordnung (EnEV)

 

 

        Gebäude

 

         Adresse                  Musterstr. 123b, 12345 Musterstadt           Hauptnutzung Mehrfamilienhaus

         Gebäudeteil            Vorderhaus                                                      Gebäudekategorie

 

 

        Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

 

        Maßnahmen zur kostengünstigen                                           (X) sind möglich

        Verbesserung der Energieeffizienz                                         (  ) sind nicht möglich

 

         Empfohlende Modernisierungsmaßnahmen

 

Nr.

Bau- oder Anlagenteile

Maßnahmenbeschreibung

1

Fenster

Austausch der einfachverglasten Fenster im Erdgeschoss und der Scheiben anderer Geschosse gegen U-Wert 1,1, g-Wert 0,6

2

Decken

Dämmung der Kellerdecken 12 cm, WLG 035

 

3

Heizung/Warmwasser

Austausch der Heizungsanlage

 

4

Warmwasser

Solare Trinkwassererwärmung 20 qm Kollektorfläche

 

5

Außenwände

Dämmung der ungedämmten Nordfassade 24 cm, WLG 035, Zusatzdämmung der anderen Fassaden 12 cm WLG 035

6

Dach

12 cm Zwischensparrendämmung + 16 cm Untersparrendäm- mung WLG 035 bzw. Spitzbodendeckung + 16 cm WLG 035

7

Lüftungsanlage

Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung (80%)

          (    )          Weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt

          Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.

                           Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

    

 ---------------------------------------------------------------------------------------------

Vor einer Haussanierung werden durch den Energieausweis der Ist-Zustand und die energiesparenden Modernisierungsempfehlungen, wie oben als Beispiel gezeigt, festgestellt. Darunter können dann noch im „Beispielhaften Variantenvergleich“ stehen: Modernisierungsvariante 1 und 2 und dazu zum Vergleich jeweils der Primärenergiebedarf, die Einsparung gegenüber Ist-Zustand (%), Endenergiebedarf, Einsparung gegenüber Ist-Zustand (%), CO2-Emissionen, Einsparung gegenüber Ist-Zustand (%).

   

EnEV, Verordnungen, Gesetze und DIN (HA 3.2)

EnEV heißt Energieeinsparverordnung. Ein langes Wort zur Lösung vieler Probleme. Sie erschien 2007 unter diesem Namen und wurde 2009 geändert. Dies hieß dann „Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009“. 

Darum soll nachfolgend in diesem Portal vereinfachend für die Praxis Wichtiges genannt und gegliedert werden. Ergänzt wird die EnEV noch durch das EEWärmeG (siehe dort), die HeizkostenV, die EDL-Richtline und viele DIN, wie 4701-12, V 4701-10, V 4108-6 und die V 18599. Alles für Planer und Handwerker zu finden und erläutert z. B. unter www.zukunft-haus.info der „Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“ aus 10115 Berlin. Die beruflich tätigen Planer und Handwerker kaufen oder laden sich dann davon einiges zusammengefasst wieder als Programme, um alles errechnen zu können. Die Aussteller von Energieausweisen ermitteln daraus wiederum, wie schon bei dem Titel Energieeinsparung beschrieben, den Energieausweis. Die dena bietet dazu für die Planer und Handwerker über 20 Publikationen (gegen Geld) zur Fortbildung an. 

Unter www.zukunft-haus.info der dena findet man dann die Aussteller von Energieausweisen bundesweit. Rechts unter Expertensuche. Einfach drücken und später dann die Postleitzahl eingeben. Einige Energieausweis-Aussteller bieten auch die zusätzliche „dena-Überprüfung“, gegen Geld versteht sich, mit dem Effizienzhaus-Label an, für das dena-Gütesiegel-Effizienzhaus. Geprüfte Energieeffizienz, die man sogar als Schild am Haus befestigen kann. Die ersten 3 Häuser wurden (lt. VEKA) im März/April 2010 in München und Berlin ausgezeichnet. 

Die nachfolgende Praxisgliederung versucht, zusammen mit einigen Einspar- und Ausführungsvorschlägen, möglichst kurz gefasst, denn die Bestimmungen sind umfangreich und vielseitig, einen erleichterten Überblick und Einblick zu gewähren. Wörtliche Textwiedergabe wird dabei in „“ gesetzt. Die Absatz Nr. wird in ( ) gezeigt. 

Weil nun Menschen und Computer Wärme abgeben, brauchte eigentlich sowieso oft kaum geheizt zu werden, wenn nicht der Wärmeabgang durch

1.      das Lüften und

2.      durch die Außenhaut der erwärmten Räume wäre.

Das Problem zu 1. kann durch eine Klimaanlage mit Wärmerückgewinnung gelöst werden. Bei nicht dampfdiffusionsoffener Außenhaut ist dies meistens sowieso sinnvoll.

Die Außenhaut-Wärmedämmung wird in der EnEV immer mit dem Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten, z. B. 0,30 Watt/(qm x K) beschrieben – oder auch U-Wert genannt. Siehe hierzu z. B. unter „Die Haussanierung“: Zusatz-Wärmedämmung bei Decken + Fußböden. Dieser Außenhaut-Wärmedurchgangskoeffizient soll moglichst gering sein und wird deshalb immer wieder genannt. Durch Wärmedämmung kann er immer geringer werden - und die Isolierung wird dann meistens immer dicker. Außerdem soll die Außenhaut luft (wind)dicht erstellt werden. Positiv geht die Überprüfung (blower-door-test) in die Berechnung ein.

Allgemein gilt zusätzlich:

  • Wegfall des "vereinfachten Verfahrens" (Periodenbilanzierung) bei Wohngebäuden.
  • Reduzierung des Primärenergiefaktors Strom auf f=2,6.
  • Einführung der Fachunternehmererklärungen: Zur Verbesserung des Vollzugs der Verordnung wird die sogenannte Fachunternehmererklärung (§ 26a EnEV) verlangt. Darin ist seitens des jeweiligen Unternehmers gegenüber dem Eigentümer nachzuweisen, dass die EnEV bei der anlagentechnischen oder baulichen Modernisierung von Bestandsgebäuden (z. B. im Hinblick auf die U-Werte) eingehalten wurde.

   

Nach(Ab)rüstpflicht für ältere Häuser (HA 3.3)

Zum § 10 EnEV, der Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden das vielleicht Wichtigste zuerst:

(1) Vor dem „1. 10. 78“ eingebaute Heizkessel dürfen allgemein, außer Brennwert- und Niedertemperatur-Heizkesseln, „nicht mehr betrieben werden“ (z. B. gegen heutige entspr. Neubau austauschen). Dies gilt außerdem nicht bei Heizkesseln < 4 kW oder größer 400 kW, sowie nach § 13 (3) bei nur Warmwasserheizung und spez. Heizkesseln. 

Nach § 10 a dürfen Nachtspeicheröfen bei mehr als 5 Wohnungen, die vor dem 1. 1. 90 aufgestellt wurden, nach dem 31. 12. 1919 nicht mehr betrieben werden. Dies gilt nicht, wenn für das Gebäude der Bauantrag vor dem 31. 12. 94 gestellt wurde oder bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen mindestens der Wärmeschutzverordnung vom 16. 8. 94 entsprach.  

Und nun kommt etwas Wichtiges, nämlich dass vielleicht überhaupt nichts gemacht zu werden braucht, denn da heißt es im § 10 am Schluss:

(6) „Die Absätze 2-5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.“  

Weiter heißt es dann: (5) „Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen“, von denen der Eigentümer 1 Wohnung am 1. 2. 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten (1-4) erst bei Eigentümerwechsel nach dem 1. 2. 02 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen, der dazu 2 Jahre nach Eigentumsübergang Zeit hat. Sind bei Eigentümerwechsel vor dem 1. 1. 2010 noch keine 2 Jahre vergangen, genügt es, die obere Geschossdecke beheizter Räume mit ≤ 0,30 Watt/(qmxK) zu dämmen. 

(2) Heizungs- und Warmwasserleitungen müssen in ungedämmten Räumen gedämmt werden. 

(3) Wer über 4 Monate (z. B. Mitte Nov.-Mitte März) über 19 Grad C Wohn- oder Nichtwohngebäude beheizt, soll die obere Geschoss- oder Dachdecke der beheizten Räume mit mindestens U-Wert 0,24 dämmen. Ist der Spitz- oder Dachboden begehbar (4), hat die Zusatz- oder Dachisolierung bis 31. 12. 11 Zeit. 

Siehe hierzu z. B. unter „Die Haussanierung“: Sanierungskosten beim Einfamilienhaus (HA 1.2), Die Energieeinsparungssanierung (HA 1.3) und Zusatz-Wärmedämmung bei Decken + Fußböden (HA 1.4).

    

Änderung, An-, und Ausbau von Gebäuden (HA 3.4)

Wohngebäude sind z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn-, Alten- und Pflegeheime.

Nichtwohngebäude sind z. B. Schulen, Kindergärten, Turnhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Kaufhaus und Supermarkt, Hotels und Restaurants, Theater, Bibliothek und Supermarkt – auch landwirtschaftliche Gebäude, die beheizt werden. 

§ 9 behandelt die Änderung, die die Wohnhaussanierung meistens (wenn nicht nur eine Nachrüstung gem. HA 3.2) und der Umbau immer ist, die Erweiterung (Anbau) und den Ausbau.

(Beachte auch die Nachrüstverpflichtung oberer Geschossdecken etc. und Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen: Siehe Nachrüstpflicht für ältere Gebäude). 

Siehe hierzu auch z. B. unter „Die Haussanierung“: Sanierungskosten beim Einfamilienhaus (HA 1.2), Die Energieeinsparungssanierung (HA 1.3) und Zusatz-Wärmedämmung bei Decken + Fußböden (HA 1.4).  

Siehe sodann bei „Energieeinsparung“: Der Primärenergiebedarf ist wichtig (HA 2.5) und Nachweise für Bestandsbauten (HA 2.6) 

Achtung: Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von innen nach außen berechnet sich aus der Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) der einzelnen Baustoffe, ob beim Neubau oder der Sanierung (sie stehen auf der Packung). Siehe hierzu www.neubaupraxis.info unter Baustoffe + Energie. Dort bei "Die Wärmedämmung der Außenhülle (NE 3.8).

Bei Neubauten gem. § 3 und 4 und bei Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden gemäß § 9 dürfen die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Außenbauteile die folgenden Werte nach Anl. 1 EnEV für Wohngebäude und Anl. 2 für Nichtwohngebäude ≥ 19 Grad (für unter 19 Grad in Klammern) nicht überschreiten (immer U-Werte in W/(qm x K): 

  • Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft: 0,28 (0,35)
  • Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände u. Decken zu unbeheizten Räumen: 0,35 (0,35)
  • Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten 0,20 (0,35)
  • Fenster, Fenstertüren (gesamt Glas + Rahmen): Uw=1,3 (1,9) dabei der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g _=0,60
  • Dachflächenfenster: Uw=1,4 (1,9)
  • Lichtkuppeln: Uw=2,7 (2,7)
  • Außentüren: 1,8 (2,9)

Anmerkungen dazu:

1) Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bau-teilschichten; für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden.

2) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters; der Bemessungswert des Wärmedurch-gangskoeffizienten des Fensters ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestim-men. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen so-wie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Fest-legungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

3) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung; der Bemessungswert des Wärme-durchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassun-gen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Fest-legungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

4) Wärmedurchgangskoeffizient der Vorhangfassade; er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln.

 

Siehe auch bei "Richtig isolieren":

Der Wärmedurchgang(skoeffizent) von innen nach außen heißt U-Wert (früher k-Wert) und berechnet sich aus der Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Baustoffs, wie z. B. 0,035 für Mineralwolle.

Bei 0,16 m Dicke = 0,16/0,035=4,57.  1/4,57 = 0,21 U-Wert. Bei 0,20m=22cm =220 mm Dicke = 0,20/0,035=5,71. 1/5,71= U-Wert 0,175

Je niedriger der U-Wert, desto höher die Wärmedämmung.

 

In den Tabellen steht noch viel mehr. Beispielsweise soll bei bis zu 2 Wohnungen die Heizung durch Brennwertkessel innerhalb der thermischen und bei mehr Wohnungen außerhalb der thermischen Gebäudehülle erfolgen. Alles wissen oder überprüfen die Aussteller von Energieausweisen und Bauplaner.

„Die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden erfolgt nach DIN 18599.“ Dipl.-Ing. Stefan Horschler vom Büro für Bauphysik nennt bei typischen Fehlerquellen (HAK Seminar 16. 9. 10): "Die EnEV 2009 bezieht als Bilanzvorschrift nunmehr die DIN V 18599 auch für Wohngebäude mit ein. Nichtwohngebäude waren bereits nach EnEV 2007 über die DIN V 18599 nachzuweisen." 

Energiebilanzierung unter Berücksichtigung des Energieaufwandes für:

  1. Gebäudebeheizung
  2. Warmwasserbereitung
  3. Beleuchtung
  4. Klimatisierung –Lüftung + Kühlung

Siehe hierzu auch z. B. unter „Die Haussanierung“: Die Energieeinsparungssanierung (HA 1.3) und Zusatz-Wärmedämmung bei Decken + Fußböden (HA 1.4).

Siehe sodann bei „Energieeinsparung“: Der Primärenergiebedarf ist wichtig (HA 2.5) und Nachweise für Bestandsbauten (HA 2.6) 

Zu Neubauten siehe auch www.neubaupraxis.info Baustoffe + Energie.

 

Preiswerte, gute und schnelle Einsparung (HA 3.5)

Einige Hinweise zur preiswerten und schnellen Energieeinsparung:

  • Fensterscheiben sind schnell ausgewechselt, wenn die Rahmen aus Holz und Kunsstoff noch in Ordnung sind. Wärmeschutzisolierglas Ug (=U-Glas) mit 1,1, 1,0 und 0,7 liegt dann fast immer, zusammen mit dem Rahmen, unter dem erforderlichen Mindestgesamtwert von Uw = 1,3. An der Straßen- oder Lärmseite kann dies zusätzlich als Schallschutz (36-45 dB) oder auch Einbruchsschutz WK 1 oder WK 2 ausgeführt werden. Arbeitskosten und MWSt können meistens geltend gemacht werden, und der Einbau dauert beispielsweise beim Einfamilienhaus nur 1 Tag.
  • Auf dem Spitzboden oder dem Kaltdach größerer Flachdächer sind leicht Mineralwollrollen ausgerollt. Siehe hierzu auch der Vorabschnitt zur Energieeinsparung.
  • Fassadendämmungen sind oft auch von innen praktisch, um die oft sehr schöne Fassade zu erhalten. Bei weitgehender dampfdiffusionsoffener Fassade sollte auf entsprechnedes Dämmmaterial geachtet werden. Bei nahen Sendemasten oder Nachbarn mit Strahlungsabgabe kann bei der Wärmedämmung gleichzeitig diese Strahlung mit abgedämmt werden. Siehe dazu auch Risiko Elektrosmog?
  • Bei den Fensterleibungen ist der Wärmeabgang oft sehr hoch. Wasser kondensiert, der Schimmelpilz kommt eventuell. Hier gibt es auch ganz dünne Isolierplatten mit ca. 4-fach höherer Wärmedämmung als die sonst besten und üblichen Isolierstoffe. Dann reichen schon 2 cm, und die Fensterrahmen reichen noch. (Quasa von www.variotec.de ). Es gibt viel zu sparen. Packen Sie es an.

Siehe weitere Hinweise unter Dämm- u. a. Baustoffe, insbesondere: Ausbildung der oberen Dachdecke und nachträgliche Fassadendämmung.

 

Das "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (HA 3.6)

Das "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, abgekürzt EEWärmeG trat bereits 2009 in Kraft. Jeder kann sich die 12 Seiten unter www.gesetze-im-internet.de herunterladen.

Nach § 3 sind Erneuerbare bei neu zu errichtenden Gebäuden über 50 qm für den Wärmeenergiebedarf mindestens anteilig einzusetzen. Dies gilt gem. § 4 nicht für:

Landwirtschaftliche Gebäude zur Tierhaltung, meistens offene Betriebsgebäude, Wohngebäude mit geringerer als 4 Monate Nutzung, Betriebsgebäude mit unter 12 Grad Innentemperatur, Gebäude für religiöse Zwecke etc. - 

Und was muss man mindestens tun?

  1. Bei Einsatz solarer Strahlungsenergie für kleine Häuser bis  zu 2 Wohnungen je qm Nutzfläche 0,04 qm Solarkollektor. Als z. B. bei 120 qm Nutzfläche 4,8 qm. Bei mehr als 2 Wohnungen nur 0,03 qm/qm Nutzfläche als Solarkollektor. Die Kollektoren müssen nach einigen DIN und mit dem Prüfzeichen "Solar Keymark" zertifiziert sein. (Ge. Anl. S. 8.)
  2. Bei Einsatz von Geothermie und/oder Umweltwärme oderAbwärme muss die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetriebenen Luft/Luft- und Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,5 betragen.
  3. Erfolgt die Warmwasserbereitung durch Geothermie oder Umweltwärme oder Abwärme, so muss die Jahresarbeitszahl für die Wärmepumpen nur mindestens 3,3 betragen.
  4. Sofern die Wärmepumpen mit fossiler Energie angetrieben werden, gilt nur die Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2.
  5. Biomasse kann fest, flüssig odergasförmig sein. Beispielsweise sind  Holz oder Pellets als fest Biomasse sehr bekannt.
  6. Bei Wärmerückgewinnung aus Abwärme muss der Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 70 %n betragen.

Es gibt aber auch Ersatzmaßnahmen zu den genanten Mindestmengen erneuerbarer Energien: Der Anschluss an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung, oder wenn z. B. bei der Gebäude-Errichtung der Höchstwert des Jahresenergiebedarfs und die Anforderungen an die Gebäudehülle um mindesten 15 % unterschritten werden. Zur KWK oder Biomasse siehe im Gesetz.

Brennwertkessel, Solarenergiesysteme und Wärmepumpen sparen auch dadurch, dass sie im Niedrigtemperaturbereich laufen. Dies erfordert aber auch eine größere Wärmeabgabefläche. Dazu bieten sich Wand-, Decken- und Fußbodenheizungen an. Zu den Fußbodenheizungen siehe auch unter "Wohngesundheit-heute". Dort wird besonders die Strahlungsheizung empfohlen. Es gibt auch Heizkörper mit besonders großer Wärmeabgabefläche. Siehe hierzu z. B. bei www.jaga-deutschland.de .

 

Später Geld sparen durch die Erneuerbaren (HA 3.7)

Überall fallen heute auf den Dächern zur Sonnenseite bereits Solarkollektoren zur Warmwassererzeugung für Brauch- und Heizungswasser und die Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung für sich und/oder die Abgabe und Einspeisung ins E-Netz auf.

Nicht sehen kann man von außen, dass oft auch noch zusätzlich einige Möglichkeiten der Energiegewinnung gekoppelt werden. Die wesentlichen Möglichkeiten sollen nachfolgend kurz aufgezeigt werden:

  1. Solarthermie zur Warmwassererzeugung für Brauch- und Heizungswasser. Siehe z. B. www.sieger.net - www.soleado.de - www.ews-handewitt.dewww.roth-werke.de - www.sunenergy.eu - www.ivt-rohr.de . Wenn die Sonne allerdings nicht oder wenig scheint, müsste oft wieder Gas, Öl oder Strom hinzu genommen werden. Hier gibt es beispielsweise - oder auch allein:
  2. Die Wärmepumpe. Beispielsweise wird bei der Luft/Wasser Wärmepumpe die Wärme aus der Luft an die Warmwassererzeugung abgegeben. Das Gerät dazu wird außen im Garten oder auf dem Balkon aufgestellt. Siehe z. B. auch www.alpha-innotec.de - www.weishaupt.de - www.altherma.de - www.best-wärmepumpen.de - www.mhg.de - www.junkers.com - www.roth-werke.de . Möglich ist aber auch:
  3. Die Aufstellung der Wärmepumpe in einem Innenraum. Siehe z. B. auch www.weishaupt.de und die anderen Hersteller wie bei 2.
  4. Die Sole/Wasser Wärmepumpe wandelt die im Erdreich gespeicherte Sonnenwärme in Heizenergie um. Die Entnahme erfolgt durch Erdkollektoren oder Erdsonden. Siehe z. B. auch www.weishaupt.de - www.roth-werke.de  und die anderen hersteller wie bei 2.  
  5. Die Wasser/Wasser Wärmepumpe aus dem Grundwasser: Dabei wird das immer wärmere Grundwasser an die Warmwassererzeugung abgegeben. Je tiefer die Wasserentnahme und Bohrung dazu, desto wärmer das Wasser. Siehe z. B. auch www.weishaupt.de www.roth-werke.de und die anderen hersteller wie bei 2. Aber dann Vorsicht wegen des Grundwassers.
  6. Bei allen Klima- und Lüftungsanlagen oder auch allein ist die Wärmerückgewinnung aus der Luft angesagt. Siehe dazu bei Dämm- u. a. Baustoffe sowie Wohngesundheit-heute. Siehe z. B. auch: www.junkers.com - www.plugit.com - www.paul-lueftung.de - Für Einzelraumlüftung mit Nebenräumen: www.lueften.info .

  

Wieviel kostet das Erneuern ungefähr? (HA 3.8)

Das Erneuern des alten Heizkessels beim Althaus und der beim Neubau meistens vorgeschriebene Zusatz "Verwendung erneuerbarer Energie" nach dem EEWärmeG oder höhere Dämmung kosten natürlich Geld. Die ungefähren Kosten sollen nachfolgend aufgezeigt für ein freistehendes Einfamilienhaus von ca. 110 qm Wfl. mit ca. 4 Zimmern und mit Einbau. Außer beim Heizkessel vermindert sich dies für ein Doppelhaus dann, für ein Reihenhaus noch mehr und für eine Eigentumswohnung pro Wohneinheit noch wieder erheblich mehr:

  1. Auswechseln des Heizungskessels zum Brennwertkessel Öl oder Gas ca. 3500 €.
  2. Einzelraumlüftung (Inventer) mit evtl. Nebenräumen oder bessere Hausdämmung ca. 4000 €.
  3. Brauchwassererwärmung durch Solar ca. 5000 €
  4. Brauch- und Heizungswassererwärmung durch Solar ca. 8000 €.
  5. Luft/Luft Wärmepumpe für Heizung und Brauchwasser ca. 12000 €.
  6. Pelletheizung mit allen Nebenarbeiten ca. 14500 €
  7. Wasser/Wasser Wärmepumpe mit Erdbohrung für Heizung und Brauchwasser ca. 22000 €. 

 Bei e, f, g, jeweils bei + Solar + 5000 € - und immer (außer f) incl. Öl- oder Gaszuführung.

 

 

 

Die Bau-INFO-Checkliste hilft bei Neu-, Um-, Anbau und Haussanierung.